Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Frotscher/Geurts, EStG § 39b Einbehaltung der Lohnsteuer / 4.3 System der Besteuerung sonstiger Bezüge

Prof. Dr. Gerrit Frotscher
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Rz. 53

 
1. Schritt: Feststellung des voraussichtlichen Jahresarbeitslohns ohne den sonstigen Bezug (§ 39b Abs. 3 S. 1 EStG)
2. Schritt:

Feststellung des maßgebenden Jahresarbeitslohns durch Abzug des

  • Versorgungs-Freibetrags (§ 19 Abs. 2 EStG) und
  • Altersentlastungsbetrags (§ 24a EStG),

soweit die Voraussetzungen für den Abzug jeweils gegeben sind,

  • Jahresfreibetrags als Lohnsteuerabzugsmerkmal (einschl. eines nach § 39a Abs. 1 Nr. 7 EStG übertragenen Grundfreibetrags)
  = gekürzter Jahresarbeitslohn
  Hinzurechnung des Jahreshinzurechnungsbetrags nach § 39a Abs. 1 Nr. 7 EStG
  maßgebender Jahresarbeitslohn (§ 39b Abs. 3 S. 3 EStG)
3. Schritt:

Ermittlung der LSt:

  1. Feststellung der LSt für den maßgebenden Jahresarbeitslohn ohne den sonstigen Bezug entsprechend dem Verfahren des Abs. 2 S. 5–7 (Rz. 16ff.); § 39b Abs. 3 S. 4 EStG.
  2. Ermittlung der Jahres-LSt für den maßgebenden Jahresarbeitslohn unter Einbeziehung des sonstigen Bezugs (§ 39b Abs. 3 S. 5 EStG), wobei der sonstige Bezug zu kürzen ist um den

    • Versorgungs-Freibetrag,
    • Altersentlastungsbetrag,

    wenn hierfür die Voraussetzungen erfüllt sind und soweit sie nicht bei der Feststellung des maßgebenden Jahresarbeitslohns bereits berücksichtigt worden sind (vgl. 2. Schritt). Vgl. § 39b Abs. 3 S. 6 EStG.

4. Schritt: Berechnung der für den sonstigen Bezug einzubehaltenden LSt
  Der Unterschied zwischen der im 3. Schritt und der im 2. Schritt ermittelten LSt ist die vom sonstigen Bezug einzubehaltende LSt (§ 39b Abs. 3 S. 8 EStG).
 

Rz. 54

Die LSt für den sonstigen Bezug wird im Weg einer Differenzrechnung ermittelt. Es wird erst die (voraussichtliche) LSt ohne den sonstigen Bezug, dann die voraussichtliche LSt unter Einbeziehung des sonstigen Bezugs ermittelt. Die Differenz der LSt-Beträge, die sich bei dieser Rechnung ergibt, ist ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Rahmen-TV, Maler- u. Lackiererhandwerk, Bundesrepublik o ... / §§ 45 - 48 ABSCHNITT VIII Kündigung
    9
  • Anwesenheitsprämie / 3.1 Krankheit und Gesundheit
    3
  • Berufsgenossenschaften / 4 Aufgaben
    2
  • Betriebliche Altersversorgung / 3 Entgeltumwandlung ("Deferred Compensation")
    1
  • Betriebsrat: Kosten / 6 Kosten der Betriebsratswahl
    1
  • Betriebsveranstaltung: Abrechnung der Aufwendungen / 4.2 Ermittlung der Gesamtkosten
    1
  • Elektronische Entgeltersatzleistung (EEL) / Sozialversicherung
    1
  • Inflationsausgleichsprämie / 3 Begünstigter Personenkreis
    1
  • Mindestlohn / 1 Aktuelle Situation
    1
  • Mutterschutz / 6 Kündigungsverbot
    1
  • Seearbeitsgesetz / §§ 73 - 78 Unterabschnitt 7 Heimschaffung und Imstichlassen
    1
  • Arbeitnehmer / 3 Unterscheidung von Arbeitern und Angestellten
    0
  • Bachelorand / 1 Einordnung
    0
  • Beitragsverfahrensverordnung / §§ 7 - 13a Vierter Abschnitt Prüfung beim Arbeitgeber
    0
  • Betriebsvereinbarung / 2 Rechtswirkung
    0
  • Bürgerliches Gesetzbuch / §§ 1018 - 1029 Titel 1 Grunddienstbarkeiten
    0
  • Bulgarien / 2 Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Bulgarien
    0
  • Ehrenamt / 1 Rechtsgrundlagen
    0
  • Ehrenamt / 2 Beitragsrechtliche Behandlung
    0
  • Ehrenamt / 2.3.2 Einnahmen als Bürgermeister
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Personal Office Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop
Produktempfehlung


Zum Thema Personal
Nachfolgen optimal vorbereiten: Praxiswissen Offboarding
Praxiswissen Offboarding
Bild: Haufe Shop

Das neue Praxisbuch zeigt, warum der Abschied von Fach- und Führungskräften strategisch begleitet werden muss und wie Unternehmen Übergänge gestalten können, die Wertschätzung ausdrücken, Wissen sichern und Nachfolgen optimal vorbereiten.


Newsletter Personal
Newsletter Personalmagazin – neues lernen

Jede Woche Inspiration für das Corporate Learning. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Unsere Themen:  

  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Training, Coaching und Mitarbeiterführung
  • Digitalisierung und Lerntechnologien
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Personal Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe HR Chatbot Haufe Akademie Semigator Enterprise rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Personal Shop
Personal Software Arbeits- & Sozialrecht Lösungen Lohn & Gehalt Produkte Personalmanagement Lösungen Alle Personal Produkte Haufe Shop Buchwelt
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren