Rz. 4a

Die Vorschrift ist durch G. v. 19.12.2008[1] eingeführt worden. Sie wurde durch G. v. 7.12.2011[2] an den Wegfall der Lohnsteuerkarte und die Einführung der Lohnsteuerabzugsmerkmale angepasst.

[1] BStBl I 2009, 74.
[2] BStBl I 2011, 1171.

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