Rz. 17

Einzutragen sind auch die Großbuchstaben F und S. Dabei steht

  • F für die kostenlose oder verbilligte Sammelbeförderung von der Wohnung zur Arbeitsstätte;
  • S dafür, dass bei der Besteuerung eines sonstigen Bezugs der Arbeitslohn aus früheren Dienstverhältnissen außer Betracht geblieben ist.

Zu Großbuchstabe U vgl. Rz. 12.

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