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Der Abschluss des Lohnkontos (§ 41 EStG; § 4 LStDV) bedeutet die Zusammenfassung der einzelnen Eintragungen. Das Lohnkonto ist bei Beendigung des Dienstverhältnisses oder am Ende des Kj. abzuschließen (§ 41b Abs. 1 S. 1 EStG). Auf der Grundlage dieses abgeschlossenen Lohnkontos ist die elektronische LSt-Bescheinigung zu erstellen.

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