Rz. 3

Die Vorschrift enthält die Übergangsregelung zu § 1 Abs. 3 S. 4 EStG, wonach bei der Ermittlung der nicht der deutschen ESt unterliegenden Einkünfte im Rahmen der fiktiven unbeschränkten Steuerpflicht im Ausland und nach inl. Steuerrecht steuerfreie Einkünfte nicht berücksichtigt werden. Die Regelung gilt erstmals ab Vz 2008. Für Angehörige der EU- und der EWR-Staaten gilt die Vorschrift auf Antrag auch für frühere Vz, soweit noch keine Bestandskraft eingetreten ist (§ 1 EStG Rz. 43).

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