Rz. 96

Abs. 30 S. 1 bestimmt, dass die Einschränkung des Abflussprinzips für vorausgezahlte Erbbauzinsen und ähnliche Entgelte erstmals für Vorauszahlungen anzuwenden ist, die nach dem 31.12.2003 geleistet werden. Nach S. 2 ist die Ausnahme für marktübliche Disagien auf Disagien anzuwenden, die nach dem 31.12.2003 geleistet wurden, wenn sie in Zusammenhang mit einem Kredit für ein Grundstück stehen, sonst für Disagien, die nach dem 31.12.2004 geleistet wurden (§ 11 EStG Rz. 50, 53).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge