Rz. 97

Nach Abs. 30a S. 1 tritt die Anpassung der Verweisung auf § 15b EStG entsprechend Abs. 33a zusammen mit § 15b EStG in Kraft.

 

Rz. 98

S. 2 regelt, dass § 15 Abs. 1a EStG und die Verweisungen hierauf in § 13 Abs. 7 EStG und § 18 Abs. 4 EStG erstmals für nach dem 31.12.2005 endende Wirtschaftsjahre anzuwenden sind.

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