Rz. 154

Nach Abs. 50c ist die Steuerermäßigung bei Belastung mit ErbSt nach § 35b EStG erstmals für den Vz 2009 anzuwenden, wenn der Erbfall nach dem 31.12.2008 eingetreten ist (§ 35b EStG Rz. 3).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge