Rz. 159

Abs. 51a enthält die Anwendung von Verweisungen in § 39b Abs. 3 S. 10 EStG für sonstige Bezüge, die nach dem 31.12.2008 und vor dem 1.1.2010 zufließen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge