Rz. 160
Abs. 52 bestimmt, dass jeweils automatisiert die Steuerklasse IV gebildet wird, wenn Arbeitnehmer im Lauf eines Kalenderjahrs heiraten. Die Vorschrift steht im Zusammenhang mit der Einführung der elektronischen LSt-Abzugsmerkmale ab 2013.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen