Rz. 183

Nach Abs. 56 ist die Abzugsteuer des § 48 EStG auf Gegenleistungen anzuwenden, die nach dem 31.12.2001 erbracht werden (§ 48 EStG Rz. 13).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge