Rz. 192

Nach Abs. 58b ist der Steuerabzug nach § 50a Abs. 7 S. 3 EStG erstmals anzuwenden, wenn die Anordnung des Steuerabzugs nach dem 22.12.2001 erfolgt ist.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge