Rz. 97

Zinsen als Werbungskosten bei nichtselbstständiger Arbeit kommen regelmäßig kaum in Betracht. Denkbar ist, dass Arbeitsmittel auf Kredit angeschafft werden; der Zinsaufwand gehört dann zu den Werbungskosten.

Ein Sonderfall liegt vor, wenn der Arbeitnehmer eine Beteiligung an der Arbeitgeber-Kapitalgesellschaft mit Kredit erwirbt. Zweifelhaft kann dann insbesondere sein, ob die Zinsen als Werbungskosten zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit oder aus Kapitalvermögen gehören (Rz. 265 "Beteiligung, nichtselbstständige Arbeit").

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