Kosten für Personalbetreuung

Bei Teilzeitlösungen richtet sich die Betreuung der Arbeitnehmer nicht nach deren Arbeitszeitbudget. Deshalb kann der administrative Aufwand steigen. Bei EDV-gestützten Lohn- und Gehaltsabrechnungen fallen diese Mehraufwendungen jedoch kaum ins Gewicht, da lediglich einige zusätzliche Rechnungen erstellt werden müssen.

Anteil für Anlauf- und Rüstzeiten

Die verkürzte Tagesarbeitszeit bringt einen höheren Anteil an Rüst- und Vorbereitungszeiten mit sich. Darüber hinaus ist der Anteil an "Allgemeinen Aufgaben" (z. B. Informationsbeschaffung, allgemeine Sitzungen etc) bei Führungskräften in Teilzeit i. d. R. prozentual höher.

Höherer Aufwand für Arbeitsvorbereitung, Organisation und Führung

Wird in einem Unternehmen flexible Teilzeitarbeit eingeführt, dann müssen auch die Organisation der Abläufe und die Führungsstrategien angepasst werden. Um einer Mehrbelastung der Führungskräfte entgegenzuwirken, müssen Absprachen und die Eigenständigkeit im Team zunehmen.

Infrastrukturkosten

Da die Infrastrukturkosten pro Mitarbeiter/-in anfallen, sind sie bei Teilzeitlösungen höher als bei Vollzeitkräften. Der Arbeitsplatz, der Umkleideschrank oder der Parkplatz muss für Teilzeitkräfte genauso vorhanden sein, obwohl die Nutzungszeit geringer ist.

Personalnebenkosten

Erhöhte Personalnebenkosten auf Grund der Aufteilung von Vollzeitkräften sind das Resultat aus den folgenden Aspekten: Bestimmte betriebliche Leistungen werden unabhängig von der Arbeitszeit gezahlt, z. B. Beihilfen, verbilligter Firmeneinkauf oder Mittagessenzuschuss. Lag die Entgeltsumme des Arbeitsplatzes über der so genannten für die Renten-, Kranken- oder Arbeitslosenversicherung, entsteht eine Kostenmehrbelastung. Der Arbeitgeber muss dann für beide die regulären Beiträge zu den Sozialversicherungen zahlen.

Gesetzliche Verpflichtungen bei Überschreitung von Schwellenwerten bei der Belegschaftsgröße

Eine Vielzahl von gesetzlichen Vorschriften bemisst betriebliche Pflichten nach der Anzahl der Beschäftigten. Dies kann überproportional kostenwirksam sein. Ein Beispiel ist die Arbeitsstättenverordnung, die mitarbeiterzahlabhängige Vorschriften, wie z. B. die Einrichtung eines Pausenraumes ab 10 Beschäftigten, enthält.

Mehraufwand für Einarbeitung und Fortbildung

Je mehr Beschäftigte sich eine Stelle teilen, desto höher ist der Einarbeitungs- und Fortbildungsaufwand für diese Stelle.

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