Als Gebrauchsmuster werden nicht geschützt:

 

1.

Erfindungen, deren Verwertung gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen würde; ein solcher Verstoß kann nicht allein aus der Tatsache hergeleitet werden, daß die Verwertung der Erfindung durch Gesetz oder Verwaltungsvorschrift verboten ist;

 

2.

Pflanzensorten oder Tierarten;

 

3.

Verfahren.

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