Oliver Walle, Sarah Staut
Möchte man nun in Zahlen das Vorhandensein von psychischen Belastungen in der Arbeitswelt darstellen, so stellt sich erst einmal die Frage, wie diese erhoben werden können. Veröffentlichte Aussagen zu Belastungen in der Arbeitswelt liegen primär in Form von anonymen Arbeitnehmerbefragungen vor, selten findet man interne Auswertungen von Unternehmen durch Expertenbeobachtung. Die so erhobenen Daten orientieren sich an den in der Öffentlichkeit bekannten Stressoren, wie
- Arbeiten unter Zeitdruck,
- häufige Arbeitsunterbrechungen,
- hohe Verantwortung oder
- Bearbeiten mehrerer Aufgaben gleichzeitig.
Der Stressreport 2012 hat die in gewissen Abständen stattfindenden Erwerbstätigenbefragungen des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) und der BAuA hinsichtlich Stressoren ausgewertet. Demnach zeigt sich gegenüber der letzten Befragung 2005/06 kaum eine Veränderung. Das Ranking der Belastungen, mit denen Beschäftigte konfrontiert sind, führen die "gleichzeitige Betreuung verschiedener Aufgaben" (58 %) an, gefolgt von "starker Termin- und Leistungsdruck" (52 %) und "ständig wiederkehrende Arbeitsvorgänge" (50 %). Da diese nicht zwangsläufig als problematisch betrachtet werden dürfen, wurde auch zusätzlich das subjektive Belastungsempfinden abgefragt. Bei der Frage danach, was die Beschäftigten besonders belastet, gaben 34 % der Befragten "starker Termin- und Leistungsdruck", 26 % "Arbeitsunterbrechungen und Störungen" sowie 17 % "Multitasking" an (nur TOP 3 der Ergebnisse).
Neben den Stressoren wurden aber auch Ressourcen abgefragt. Hier gab es z. T. sehr hohe Nennungen: z. B. berichten 88 % über eine gute Zusammenarbeit untereinander, 80 % fühlen sich am Arbeitsplatz als Teil einer Gemeinschaft und 80 % gaben eine gute soziale Unterstützung durch Kollegen an. Die Zeitreihenuntersuchungen des BIBB weisen zwar keine Steigerung der psychischen Belastungen auf, jedoch bewegen sich die Ergebnisse nach wie vor auf hohem Niveau, weshalb keine Entwarnung gegeben werden darf.
Der Stressreport hat u. a. dazu geführt, dass die Beurteilung der psychischen Belastungen auch in § 5 des Arbeitsschutzgesetzes aufgenommen wurde. Zwar gab es zuvor schon genügend Anhaltspunkte in Verordnungen des Arbeitsschutzes, dass psychische Belastungen wie auch andere Gefährdungsfaktoren zu prüfen sind, jedoch fehlte der Verweis auf oberster Ebene, nämlich im Arbeitsschutzgesetz.
In der Erwerbstätigenbefragung aus dem Jahr 2018 zeigen sich vergleichbare Werte zu 2012. Diese schwanken je nach Belastungsparameter um ca. 2 Prozentpunkte nach unten und/oder oben.