Begriff

Die systematische Analyse der Gefährdungen an unterschiedlichen Arbeitsplätzen und bei verschiedenen Tätigkeiten ist ein Kerngedanke im präventiven Konzept der Gefährdungsbeurteilung. Die Gefährdungsbeurteilung ist eines der wichtigsten betrieblichen Werkzeuge im Arbeitsschutz zur Verhinderung von Unfällen und Berufskrankheiten. Sie ist in allen Unternehmen ab einem Beschäftigten Pflicht. Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung, dass sie fachkundig durchgeführt und dokumentiert wird.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die grundlegenden Vorschriften über die Gefährdungsbeurteilung finden sich in den §§ 56 ArbSchG. Weitere detaillierte Pflichten können den Verordnungen zum Arbeitsschutzgesetz entnommen werden, wie z. B. § 6 Gefahrstoffverordnung, § 3 Betriebssicherheitsverordnung und § 3 Arbeitsstättenverordnung.

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