Ortsklasse I: Stadtgebiet Hannover mit den Orten Altwarmbüchen, Laatzen, Langenhagen und Misburg, Alfeld, Aurich, Bad Harzburg, Bad Nenndorf, Barsinghausen, Braunschweig, Buchholz, Burgdorf, Buxtehude, Celle, Cloppenburg, Cuxhaven, Delmenhorst, Emden, Gadenstedt, Garbsen, Gehrden, Gifhorn, Göttingen, Goslar, Hamein, Helmstedt, Hildesheim, Ihlpohl, Königslutter Leer, Krummhörn, Lehrte, Lingen, Lüneburg, Neustadt, Nienburg, Nordenham, Nordhorn, Northeim, Oldenburg, Osnabrück, Peine, Posthausen (Ortsteil), Salzgitter, Sarstedt, Schöningen, Seelze, Seesen, Seevetal, Spaden, Stade, Stadthagen, Stelle, Stuhr, Uelzen, Vechta, Walsrode, Wedemark, Wilhelmshaven, Wolfenbüttel, Wolfsburg, Wunstorf.

Ortsklasse II: Alle übrigen Orte.

Maßgebend für die Eingruppierung in die Ortsklassen sind die Gemeindegrenzen von 1.1.1974.

Der Ortsklassenabschlag von I nach II beträgt 0,90 %.

Der Ortsklassenabschlag wird nach folgender Staffel abgebaut:

ab 1.5.1999 - 30.4.2000 0,90 %
ab 1.5.2000 - 30.4.2001 0,50 %

Ab dem 1.5.2001 entfällt der Ortsklassenabschlag vollständig.

Von dieser Regelung sind wirtschaftlich und rechtlich selbständige Unternehmen, die inhabergeführt sind, mit weniger als 25 Beschäftigten ausgenommen.

Bei der Berechnung der Beschäftigtenzahl werden Auszubildende und Familienangehörige nicht mitgezählt.

Für diese Unternehmen gilt folgende Staffel:

ab 1.5.1999 - 30.4.2000 1,6 %
ab 1.5.2000 - 30.4.2001 1,2 %
ab 1.5.2001 - 30.4.2002 0,8 %
ab 1.5.2002 - 30.4.2003 0,4 %

Ab dem 1.5.2003 entfällt der Ortsklassenabschlag vollständig. Damit ist § 2 zu diesem Zeitpunkt gegenstandslos geworden.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?