Abweichend von § 109 Absatz 1 sind verschiedene Beurkundungsgegenstände
1. |
Beschlüsse von Organen einer Vereinigung oder Stiftung und Erklärungen, |
2. |
ein Veräußerungsvertrag und
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3. |
Erklärungen gemäß § 109 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und Vollmachten. |
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