Die Namen der gewählten Hauptschöffen und Ersatzschöffen[1] [Bis 30.06.2021: Hilfsschöffen] werden bei jedem Amtsgericht in gesonderte Verzeichnisse aufgenommen (Schöffenlisten).

[1] Geändert durch Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften. Anzuwenden ab 01.07.2021.

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