Kurzbeschreibung
Mit diesem Formular kann eine Prognose über das regelmäßige Arbeitsentgelt bei schwankender Entgelthöhe erstellt werden.
Wichtige Hinweise
Das regelmäßige Arbeitsentgelt darf bei einer geringfügig entlohnten Beschäftigung den Betrag von 556 EUR monatlich (6.672 EUR pro Jahr) nicht überschreiten. Bei schwankendem Entgelt ist der regelmäßige Betrag durch eine Durchschnittsberechnung zu ermitteln. Für die geringfügig entlohnte Beschäftigung ist es dabei unschädlich, wenn das Arbeitsentgelt in einzelnen Monaten über der Geringfügigkeitsgrenze liegt, solange die Jahresentgeltgrenze von 6.672 EUR nicht überschritten wird. Dies gilt nicht, wenn das Entgelt erheblichen Schwankungen unterliegt.
Keine Aussage zur Zulässigkeit der Schwankung
Das Formular trifft keine Aussage darüber, ob es sich bei den Schwankungen um Schwankungen in erheblichem oder unerheblichem Umfang handelt. Dies ist gesondert zu prüfen.
Erstellung der Prognose
Für die Durchschnittsberechnung muss der Arbeitgeber zu Beginn der Beschäftigung eine Prognose über die nächsten 12 Monate erstellen. Diese muss erneut erfolgen, sobald sich in den Beschäftigungsverhältnissen etwas ändert. Alternativ kann immer zu Jahresbeginn eine neue Prognose gestellt werden.
Mindestens einmal jährlich zu erwartende Einmalzahlungen, die regelmäßig gezahlt werden (z.B. Urlaubsgeld), sind in der Prognose für das regelmäßige Arbeitsentgelt mit zu berücksichtigen. Unregelmäßige Einmalzahlungen (z.B. Jubiläumszahlungen) werden hingegen nicht berücksichtigt.
Beurteilung: Ergibt bereits die Prognose, dass die Jahresverdienstgrenze überschritten wird, so zeigt das Formular als "Monat des Überschreitens" den ersten Monat an, d.h. es handelt sich von Beginn an nicht um eine geringfügig entlohnte Beschäftigung.
Erstellung der Prognose bei Befristungen < 12 Monate
Das Formular kann auch für Prognosezeiträume verwendet werden, die kürzer sind als 12 Monate. Die Berechnung des durchschnittlichen monatlichen Entgelts passt sich an die Anzahl der eingetragenen Monate in der Spalte "vorab geschätztes Entgelt" an.
Keine Eintragung = anteilige Berechnung
Sollte das Entgelt in einem Monat 0 EUR betragen, so tragen Sie diesen Wert in das entsprechende Formularfeld ein. Leere Felder in der Spalte "vorab geschätztes Entgelt" führen zu einer Kürzung des Berechnungszeitraums und somit zu einer Nichtberücksichtigung des Monats.
Abweichung zwischen tatsächlichem Entgelt und prognostiziertem Entgelt
Weicht das tatsächliche Entgelt von der Prognose ab, so kann durch die Eintragung des tatsächlichen Entgelts geprüft werden, ob weiterhin eine geringfügig entlohnte Beschäftigung vorliegt oder ob die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung anzupassen ist.
Beurteilung: Wird durch das tatsächliche Entgelt die Jahresverdienstgrenze überschritten, so zeigt das Formular als "Monat des Überschreitens" den Monat an, ab dem keine geringfügig entlohnte Beschäftigung mehr vorliegt. Dabei wird sowohl das zurückliegende tatsächliche Entgelt als auch das zukünftig prognostizierte Entgelt berücksichtigt.
Keine Aussage zur Zulässigkeit des gelegentlichen unvorhersehbaren Überschreitens
Das Berechnungsformular dient der Ermittlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts bei schwankender Entgelthöhe. Es trifft keine Aussage zur Zulässigkeit eines unvorhersehbaren Überschreitens. Das Formular kann aber genutzt werden, um zu überprüfen, ob eine Überschreitung der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze überhaupt als gelegentliches und unvorhersehbares Überschreiten zu werten ist. Wenn die Jahresverdienstgrenze eingehalten wird, ist das Überschreiten - unabhängig vom Grund - unschädlich und zählt nicht als gelegentliches und unvorhersehbares Überschreiten.