Kurzbeschreibung
Die Beurteilung geringfügig entlohnter Beschäftigungen ist schwer. Insbesondere, wenn diese Arbeitnehmer für Engpässe außerplanmäßig eingesetzt werden, kann es zur unzulässigen Überschreitung der Entgeltgrenze und zur Versicherungspflicht kommen. Arbeitnehmer sollten entsprechend informiert werden.
Vorbemerkung
Mit diesem Musterschreiben können geringfügig entlohnte, versicherungsfreie und von der Rentenversicherungspflicht befreite Arbeitnehmer über die nachträgliche Feststellung von Versicherungspflicht und die Folgen daraus informiert werden.
Variante 1: Verantwortung des Arbeitnehmers
Ist zu verwenden, wenn die nachträgliche Feststellung der Versicherungspflicht durch die Minijob-Zentrale aufgrund falscher und/oder unterbliebener Angaben des Arbeitnehmers festgestellt worden ist. Das Eintreten der Versicherungspflicht liegt in der Verantwortung des Arbeitnehmers.
Variante 2: Verantwortung des Arbeitgebers
Ist zu verwenden, wenn der Arbeitgeber die Versicherungspflicht nachträglich festgestellt hat. Das Eintreten der Versicherungspflicht liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers.
Variante 3: Unabhängig von der Verantwortung
Ist zu verwenden, wenn der Arbeitgeber oder die Minijob-Zentrale die Versicherungspflicht nachträglich festgestellt haben und der Arbeitnehmer ab einem bestimmten Zeitpunkt wieder geringfügig entlohnt beschäftigt wird.
Nachträgliche Feststellung der Versicherungspflicht
Ihr Arbeitsverhältnis/Beitragsnachberechnung und Einkommensteuerabzug
Sehr geehrte/r ..............................,
Sie sind in unserer Firma seit dem _ _ . _ _ .20_ _ entsprechend Ihres Arbeitsvertrags als geringfügig entlohnte/r Beschäftigte/r in der Kranken- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei sowie nicht versicherungspflichtig in der Pflegeversicherung. Von der Rentenversicherungspflicht sind Sie auf Antrag befreit. Auch bei Entgeltschwankungen soll dieser Versicherungsstatus beibehalten werden.
Alternativ
Variante 1: Feststellung der Überschreitung durch Minijob-Zentrale
Durch das Schreiben der Minijiob-Zentrale vom _ _ . _ _ .20_ _ haben wir erfahren, dass Sie mit Ihrem monatlichen regelmäßigen Arbeitsentgelt die für die geringfügig entlohnten Beschäftigungen maßgebliche Jahresgrenze in Höhe von 6.672 EUR überschritten haben. Daher werden wir Sie ab dem _ _ . _ _ .20_ _ als sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer führen.
Alternativ
Variante 2: Feststellung der Überschreitung durch Arbeitgeber
Abweichend von diesem Grundsatz haben Sie mit Ihrem monatlichen regelmäßigen Arbeitsentgelt jedoch die für die geringfügig entlohnten Beschäftigungen maßgebliche Jahresgrenze in Höhe von 6.672 EUR überschritten. Dies wurde durch uns leider erst jetzt festgestellt. Aufgrund dessen wird Ihre Beschäftigung in allen Zweigen der Sozialversicherung für folgenden Zeitraum versicherungspflichtig:
Zeitraum der festgestellten Versicherungspflicht
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[Zu Variante 1: Ist der Beitragseinzug unterblieben, können wir Ihre Versichertenanteile grundsätzlich für die letzten 3 abgerechneten Entgeltzeiträume nachträglich einbehalten.]
Zeitraum der Beitragsnachberechnung
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bis |
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bis |
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[Zu Variante 2: Ist der Beitragseinzug unterblieben, können wir Ihre Versichertenanteile grundsätzlich für die letzten 3 abgerechneten Entgeltzeiträume nachträglich einbehalten.
Für weiter zurückliegende Zeiträume tragen wir die Sozialversicherungsbeiträge in voller Höhe allein.]
Für den gesamten Zeitraum der festgestellten Versicherungspflicht werden Sie einkommensteuerpflichtig. Die Einkommensteuer wird nach Ihren individuellen Besteuerungsmerkmalen (ELStAM) erhoben und muss vollständig durch Sie allein getragen werden. Wir werden den Betrag der Einkommensteuer von Ihrem Entgelt einbehalten. Bitte teilen Sie uns für den Datenabruf Ihrer ELStAM folgende Angaben mit:
- Ihre Steueridentifikationsnummer: 99_999_999_999
- Ihr Geburtsdatum: TT.MM.JJJJ
- Handelt es sich um Ihr Hauptarbeitsverhältnis: ja/nein
Durch den nachträglichen Einbehalt der Sozialversicherungsbeiträge und der Einkommensteuer werden Sie finanziell in hohem Maße belastet. Gern vereinbaren wir mit Ihnen deshalb eine Ratenzahlung und treten für Sie zunächst in Vorleistung. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Frau/Herrn .............................. in Human Resources/der Personalabteilung.
Alternativ
Variante 3: Feststellung der Unterschreitung der Geringfügigkeitsgrenze
Seit dem _ _. _ _. 20_ _ überschreiten Sie mit Ihrem monatlichen regelmäßigen Arbeitsentgelt nicht mehr die maßgebliche Jahresgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen. Deshalb führen wir Ihre Beschäftigung ab diesem Zeitpunkt in der Kranken- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei sowie in der Pflegeversicherung nicht versicherungspflichtig fort. In der Rentenversicherung besteht grundsätzlich Versicherungspflicht, sofern Sie sich nicht erneut von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Für die Befrei...