Um eigenen Verwaltungsaufwand zu vermeiden, sollten die Arbeitszeitkonten durch einen externen Dienstleister geführt werden. Dies umfasst die Erfüllung sämtlicher Aufzeichnungspflichten des Betriebs inklusive der Führung der erforderlichen Summenfelder zur Ermittlung der im Störfall zu verbeitragenden Beträge. Externe Dienstleister übernehmen die Erstellung der monatlichen Gesamtabrechnung, die Ertragszurechnung auf den einzelnen Arbeitnehmer und die Ausgabe von Sicherungsbestätigungen. Das Unternehmen muss dann lediglich jeden Monat die in das Arbeitszeitkonto einzustellenden Stunden/Beträge melden. Der Arbeitgeber führt anhand der Meldung des Treuhänders die Lohnanteile inklusive des Arbeitgeberanteils zu den Sozialabgaben an das Finanzinstitut ab, bei welchem die Arbeitszeitkontenguthaben angelegt werden.

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