Bonusprogramme für Kunden von Unternehmen nehmen seit Jahren kontinuierlich zu. Bekannt sind insbesondere die Meilenprogramme von Fluggesellschaften und Hotelketten. Mitunter können Bonusmeilen einen signifikanten finanziellen Wert vermitteln. Entstehen die Bonusmeilen für betrieblich veranlasste und vom Arbeitgeber bezahlte Ausgaben (z. B. Flug- oder Hotelkosten), stehen diese Bonusmeilen ausschließlich dem Arbeitgeber zu.[1] Der Arbeitnehmer ist entsprechend § 667 Alt. 2 BGB dazu verpflichtet, dem Arbeitgeber die aus einem Bonusprogramm erworbenen Vorteile herauszugeben. Auch kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer dazu auffordern, die betrieblich erlangten Bonusmeilen im Interesse des Arbeitgebers einzusetzen (z. B. für die nächste Dienstreise).

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