Personalrabatte (auch "Personaleinkauf" genannt) vermitteln Arbeitnehmern das Recht, Produkte des Arbeitgebers mit einem Preisnachlass zu kaufen. Personalrabatte sind eine Form des Arbeitsentgelts im weiteren Sinne, obwohl der Arbeitgeber sie nicht unmittelbar für geleistete Arbeit gewährt.[1]

In der Automobilbranche sind Preisnachlässe zum Kauf von Autos des Arbeitgebers weit verbreitet. Häufig sehen die Klauseln dazu vor, dass der Preisnachlass entfällt, wenn das Arbeitsverhältnis vor Ablauf einer bestimmten Frist endet. Das Transparenzgebot nach § 307 Abs. 1 BGB erfordert dazu, dass die Voraussetzungen für den Fortfall des Preisnachlasses klar und verständlich sind und die Höhe der Nachzahlung unmissverständlich angegeben wird.[2] Im Übrigen kann sich die Nachzahlungspflicht als unwirksam erweisen, wenn sie die Kündigung unzulässig erschwert.

Zu beachten ist zu Personalrabatten auch das Kreditierungsverbot nach § 107 Abs. 2 Satz 2 GewO.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge