Die Arbeitgeber müssen im Rahmen der GKV-Monatsmeldung umfangreiche Dokumentationspflichten erfüllen. Soweit sie sich auf die Beitragsberechnung des Arbeitgebers auswirken, müssen zu den Entgeltunterlagen die Daten

  • der an die Krankenkassen erstatteten Meldungen sowie
  • der von den Krankenkassen übermittelten Meldungen

genommen werden.[1]

 
Achtung

Unterlagen wichtig für Betriebsprüfungen

Da sich infolge der GKV-Monatsmeldung und der Rückmeldungen durch die Krankenkassen Auswirkungen auf die Beitragsberechnung beim Gesamtsozialversicherungsbeitrag ergeben, werden die Betriebsprüfer der Rentenversicherung die entsprechenden Unterlagen bei ihren Betriebsprüfungen einsehen wollen.

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