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App, Stellung der Vollstreckungsbehörde gegenüber konkurrierenden Gläubigern bei Sachpfändung und Forderungspfändung, DVP 2004, 229 |
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derselbe, Rechte des Hauptzollamts gegen dinglich gesicherte konkurrierende Gläubiger – ein Überblick, ZfZ 1999, 402 |
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derselbe, Alternative zur Hinterlegung bis zur endgültigen Klärung der Berechtigung mehrere konkurrierender Gläubiger, Gemeindehaushalt 1997, 60 |
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Frohn, Die Beschlagnahme von Forderungen zugunsten des Verletzten im Strafverfahren und der Vollstreckungszugriff, Rpfleger 2001, 10 |
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Heinze, Pfändungen in das Notaranderkonto und Reaktionen durch gerichtliche Hinterlegung – insbesondere eine Untersuchung des § 853 ZPO, notar 2018, 407 |
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Hintzen, Hinterlegung nach ZPO § 853 und nach BGB § 372 S 2, EWiR 1998, 877 |
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Klein, Schuldbefreiung durch Hinterlegung, MDR 2016, 1181 |
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Seebach, Das Zusammentreffen von Forderungspfändung und Zession bei hinterlegter Schuldsumme, JR 2010, 1 |
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Seel, Handlungsempfehlungen für den Arbeitgeber bei der Pfändung von Arbeitseinkommen, MDR 2011, 526 |
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Stoffregen, Hinterlegungsfälle im Assessorexamen – Unterscheidung typischer Verfahrenskonstellationen beim Streit von Forderungsprätendenten, JuS 2009, 421 |
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Walker/Hebel, Zur Zulässigkeit und Begründetheit der Zahlungsklagen mehrerer Pfändungspfandgläubiger gegen einen Drittschuldner, wenn für sie derselbe Zahlungsanspruch gepfändet und zur Zahlung überwiesen wurde, WuB VI D § 853 ZPO 1.07 |
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