BSG-Fundstelle

22.11.1974, 1 RA 251/73

(USK 74139; Die Beiträge 1975, 60; BB 1975, 282; BR/Meuer 663 A19a7-19/6-)
Sachverhalt
  • Gesellschafter-Geschäftsführer mit 50 % Kapitalanteil
  • Alleinvertretungsbefugnis
  • Dienstvertrag
  • monatliches Gehalt, Urlaubs- und Weihnachtsgeld
Entscheidung Kein abhängiges Beschäftigungsverhältnis
Urteilstenor/Begründung
  • Da der Geschäftsführer über die Sperrminorität innerhalb der Gesellschaftsversammlung verfügt und damit einen maßgeblichen Einfluss auf die Entscheidungen der Gesellschaft nehmen kann, ist ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis grundsätzlich von vornherein ausgeschlossen.
  • Die steuerrechtliche Beurteilung ist für die Prüfung der Sozialversicherungspflicht nicht entscheidend.

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