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GR v. 04.12.2013: Einnahmen zum Lebensunterhalt i.d.F. v. 12.03.2025

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Vorwort

Das vorliegende Gemeinsame Rundschreiben befasst sich ausschließlich mit dem Begriff "Einnahmen zum Lebensunterhalt", soweit er im Zusammenhang mit den Vorschriften zu zusätzlichen Zuschüssen zum Zahnersatz nach § 55 Abs. 2 und 3 SGB V und der Belastungsgrenze nach § 62 SGB V zu beachten ist. Andere Einkommensbegriffe in der Krankenversicherung werden von diesem Rundschreiben nicht erfasst.

Nicht zuletzt aufgrund des Inkrafttretens des SGB XIV zum 1.1.2024 und den in diesem Zusammenhang neuen Leistungen und Begrifflichkeiten im Rahmen des Sozialen Entschädigungsrechts war eine Überarbeitung des Gemeinsamen Rundschreibens notwendig. Auch zwischenzeitlich andere eingetretene gesetzliche Änderungen, die sich auf die Aussagen und Erläuterungen zu den Einnahmen zum Lebensunterhalt auswirken, erforderten eine Anpassung. Hierzu gehört insbesondere die Einführung des Bürgergeldes zum 1.1.2023. Zudem trat das "Zweite Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes" (BGBl. I Nr. 7, S. 239) zum 1.9.2021 in wesentlichen Teilen in Kraft, wodurch ebenfalls Anpassungen am Gemeinsamen Rundschsreiben notwendig wurden.

Auf Grundlage der Niederschrift zu TOP 4 der Fachkonferenz Leistungs- und Beziehungsrecht vom 15.3.2023 wurde im Gemeinsamen Rundschreiben ein neuer Abschnitt 11 aufgenommen, der sich mit spezifischen Hilfeleistungen für bestimmte Personengruppen nach § 62 SGB V und den damit zu berücksichtigen Regelbedarfen nach § 28 SGB XII auseinandersetzt.

Im Weiteren wurden einige redaktionelle Änderungen vorgenommen, um die Struktur an andere Gemeinsame Rundschreiben anzupassen. Die tabellarische Übersicht der Einkommensarten (. . . Anlage 1) wurde zudem vollständig überarbeitet und u.a. an die neuen Rechtsgrundlagen des SGB XIV angepasst.

Die Einnahmen, bei denen als Br...

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