Bei diesen Personen kann Arbeitslosengeld II auch nur für einen Tag oder wenige zusammenhängende Tage (z. B. Wochenende) und durch verschiedene Leistungsträger gewährt werden, was jeweils Versicherungspflicht zur Folge hat. In diesen Fällen ist die Versicherungspflicht für jeden einzelnen Bezugszeitraum und von dem jeweils örtlich zuständigen Jobcenter zu beurteilen.

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