[1] Wird Arbeitslosengeld II im Ausnahmefall für denselben Zeitraum von zwei unterschiedlichen Leistungsträgern gewährt (z. B. Kosten für die Unterkunft bei einem Umzug), stellt jeder Leistungsbezug für sich einen Tatbestand der Versicherungspflicht dar, wodurch es zu einer Doppelversicherung kommen kann. Dies gilt selbst dann, wenn der Doppelbezug zu Unrecht erfolgt ist.

[2] Besonderheiten zur Beitragszahlung in den Fällen der Abschnitte I 1.1.3 I 1.1.5 sind unter IV 1.4.3. aufgeführt. Die versicherungs- und beitragsrechtlichen Folgen der Rückforderung einer Leistung bei einem unrechtmäßigen Leistungsbezug werden in den Abschnitten I 1.8 und IV 5.1 behandelt.

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