2.1

Frage
Mit welcher Verfahrenskennung im Auftragssatz werden die Meldungen der Krankenkassen an die Arbeitgeber versehen?

Antwort
Die Verfahrenskennung lautet SAG.

2.2

Frage
Mit welcher Meldelogik werden die Meldungen der Krankenkasse abgegeben?

Antwort
Jede Beginn-Meldung (Meldegrund 10) enthält ein Beginn-Datum ohne Ende-Datum (Grundstellung).

Jede Ende-Meldung (Meldegrund 30) enthält ein Beginn-Datum und Ende-Datum. Jede Beginn- und Ende-Meldung (Meldegrund 40) enthält ein Beginn-Datum und Ende- Datum. Meldungen der Krankenkassen mit Beginn- und Ende-Daten können überdies auch jahresübergreifend übermittelt werden.

2.3

Frage
Wie wird im Datensatz Krankenkassenmeldung angezeigt, dass keine GKV-Monatsmeldung mehr abzugeben ist?

Antwort
Im Datensatz selbst wird der Meldegrund 30 (Ende) angegeben; im Datenbaustein Meldesachverhalt GKV-Monatsmeldung (DBMM) wird das KENNZMOME 1 mit einem Bis-Datum gemeldet. Zu diesem Zeitpunkt endet die Pflicht zur Abgabe der GKV-Monatsmeldung.

Zusätzlich kann ein zweiter DSKK mit dem Meldegrund 10 (mit dem Folgetag) und einem Datenbaustein DBMM mit dem KENNZMOME 2 von der Krankenkasse übermittelt werden.

2.4

Frage
Wie erfolgen die Meldungen der Krankenkassen bei Vorliegen eines Anspruchs auf Sozialausgleich, sofern z. B. durch eine DEÜV-Meldung des Arbeitgebers ein Krankenkassenwechsel angezeigt wird?

Antwort
Die bisherige Krankenkasse beendet die offenen Meldezeiträume mit zwei Datensätzen Krankenkassenmeldung (DSKK):

DSKK 1: Meldegrund 30, Abgabegrund 01 und Kennzeichen 1 im Datenbaustein Meldesachverhalt GKV-Monatsmeldung

DSKK 2: Meldegrund 30, Abgabegrund 02 und Kennzeichen 1 im Datenbaustein Meldesachverhalt Sozialausgleich

Die neue Krankenkasse fordert mit einem DSKK (Meldegrund 10, Abgabegrund 01 und dem Kennzeichen 1 im Meldesachverhalt GKV-Monatsmeldung) die GKV-Monatsmeldung mit dem Beginn der Mitgliedschaft an. Nach Erhalt der GKV-Monatsmeldung sendet die neue Krankenkasse mit einem weiteren DSKK das Ergebnis der Prüfung zum Anspruch auf Sozialausgleich (Meldegrund 10, Abgabegrund 02 und Kennzeichen 1 im Datenbaustein Meldesachverhalt Sozialausgleich).

2.5

Frage
Wie werden Änderungen in der laufenden Beurteilung zum Sozialausgleich und zur Anwendung der Gleitzonenregelung durch die Krankenkasse im Datensatz Krankenkassenmeldung (DSKK) angezeigt?

Antwort
Offene Meldezeiträume werden zunächst mit einem Bis-Datum und dem Meldegrund 30 im DSKK beendet. Diese Festlegung gilt für alle Ergebnisse, die mit der Krankenkassenmeldung übermittelt werden. Anschließend erfolgt ein weiterer DSKK von der Krankenkasse mit dem Meldegrund 10 und einem Beginn-Datum, der die Änderungen abbildet.

2.6

Frage
Können in einem DSKK sowohl der Datenbaustein DBMM als auch der Datenbaustein DBMS oder DBGZ oder DBBG enthalten sein?

Antwort
Nein. Die Datenbausteine DBMM, DBMS sowie DBGZ oder DBBG werden jeweils in einem eigenen Datensatz von der Krankenkasse übermittelt.

2.7

Frage
Können in einem Datensatz DSKK mehrere gleichartige Datenbausteine wie z. B. der DBMM enthalten sein?

Antwort

2.8

Frage
Können in einem Datensatz DSKK mehrere gleichartige Datenbausteine wie z. B. der DBMM enthalten sein?

Antwort
Nein. Es kann nur jeweils ein fachlicher Datenbaustein enthalten sein.

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