Die Abgrenzung der Leistungsansprüche aus der Familienversicherung gegenüber Ansprüchen aus anderen Trägerbereichen (gesetzliche Unfallversicherung, gesetzliche Rentenversicherung, BVG usw.) richtet sich nach den auch für Mitglieder der Krankenkasse geltenden einschlägigen Bestimmungen. Bezüglich Einzelheiten wird auf die besonderen Veröffentlichungen [akt.] des GKV-Spitzenverbandes verwiesen.

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