[1] Eine zweite Initialmeldung dient bei dem Datenaustausch innerhalb der allgemeinen Krankenversicherung der Umdeutung des Krankenkassenwahlrechts aus einem besonderen Anlass, welches sich als unzulässig erweist, in ein Kündigungsverfahren i.S.d. § 175 Abs. 4 Satz 3 SGB V (vgl. Abschnitt 2.1.2). Kenntnis darüber, dass der ursprünglich gemeldete Krankenkassenwechsel nicht möglich ist, erhält die gewählte Krankenkasse entweder im Rahmen der Rückmeldung der bisherigen Krankenkasse oder auf Grundlage der entsprechenden Meldungen der zu Meldung verpflichteten Stelle.

[2] Für die zweite Initialmeldung ist hierbei als Kennzeichen zur "Art_der_Meldung" = 3 zu verwenden. Als Beginn der Mitgliedschaft bei der gewählten Krankenkasse ist ein Datum anzugeben, welches unter Beachtung der Angaben des Mitglieds über die Dauer der Mitgliedschaft und über die möglichen Bindungsfristen bei der letzten Krankenkasse sowie der Einbeziehung von Kündigungsfristen berechnet wird.

[3] Durch die Anknüpfung an die Vorgangs-ID aus der ersten Initialmeldung ist sichergestellt, dass für die Berechnung der Kündigungsfrist das Erstellungsdatum der ersten Initialmeldung der gewählten Krankenkasse verwendet wird.

[4] Bei dem Datenaustausch zwischen der allgemeinen und der landwirtschaftlichen Krankenversicherung erfüllt die zweite Initialmeldung einen anderen Zweck. Sie ist als Reaktion auf die erste Rückmeldung der landwirtschaftlichen Krankenkasse mit dem Kennzeichen "5" im Datenfeld "Kassenwechsel_nicht_moeglich" konzipiert und bedeutet die Bestätigung der Rechtmäßigkeit des angestrebten Krankenkassenwechsels. Darüber hinaus ist sie als Aufforderung an die landwirtschaftliche Krankenkasse zur Übermittlung der notwendigen versicherungs- und beitragsrechtlichen Daten (vgl. Abschnitt 3.1) zu verstehen, weil diese in der ersten Rückmeldung der landwirtschaftlichen Krankenkasse nicht enthalten sind.

[5] Die zweite Initialmeldung beinhaltet in diesem Fall dasselbe Kennzeichen zur Art der Meldung (hier = "1") und denselben Beginn der Mitgliedschaft bei der gewählten Krankenkasse, die in der ersten Initialmeldung angegeben wurden.

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