[1] Mit der abschließenden Initialmeldung fordert die gewählte Krankenkasse die bisherige Krankenkasse auf, die Leistungs- und sonstigen Daten des Mitglieds (vgl. Abschnitte 3.4 und 3.5) zu übermitteln. Die abschließende Initialmeldung ist nur dann abzugeben, wenn keine Änderungsmeldung abgegeben wurde. Die abschließende Initialmeldung setzt voraus, dass die Mitgliedschaft bei der gewählten Krankenkasse tatsächlich zustande gekommen ist; dies erfordert den Eingang einer entsprechenden, den Krankenkassenwechsel bestätigenden, Anmeldung der zur Meldung verpflichtete Stelle (sofern vorhanden).

[2] Hierfür erstellt die gewählte Krankenkasse die Initialmeldung erneut und teilt der bisherigen Krankenkasse im Datenfeld "Mitgliedschaft_wird_durchgeführt" mit, dass der Krankenkassenwechsel vollzogen wurde.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge