Die Künstlersozialkasse ist nach § 20 KSVG gegenüber dem Versicherten verpflichtet, jährlich eine Abrechnung zu erteilen, aus der die Berechnung der von ihm und für ihn erbrachten Beitragsleistungen ersichtlich ist. Die Jahresabrechnung gilt als Bescheinigung i.S.d. [akt.] § 25 DEÜV.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge