In § 20 Abs. 4 SGB XI wird die widerlegbare Vermutung aufgestellt, dass eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit nicht vorliegt, wenn sie von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung ist und in den letzten zehn Jahren keine Versicherungspflicht zur Kranken- oder Pflegeversicherung bestanden hat. Durch diese Regelung soll den Pflegekassen, vordringlich bei der versicherungsrechtlichen Beurteilung von entgeltlichen Beschäftigungen unter Familienangehörigen [oder Lebenspartnern], ein Instrument zur Missbrauchsvermeidung in Form einer gesetzlichen Beweislastumkehr an die Hand gegeben werden.

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