(zu 4.3.3.2):
Beschäftigung vom 1.7. bis 31.12. | |
mtl. Arbeitsentgelt | 480,00 EUR |
Weihnachtsgeld im Dezember | 480,00 EUR |
regelmäßiges mtl. Arbeitsentgelt ([480,00 EUR x 6 + 480,00 EUR] : 6) | 560,00 EUR |
→ Anwendungsfall Übergangsbereich | |
1.7. bis 30.11.: | |
BE GSV-Beitrag wird ermittelt aus | 480,00 EUR |
→ F x 480,00 EUR | |
Der Arbeitgeber trägt den Beitrag allein, da die BE 520,00 EUR nicht übersteigt. Der Arbeitnehmer trägt lediglich bei Kinderlosigkeit den Beitragszuschlag in der Pflegeversicherung, der aus der BE GSV-Beitrag (F x 480,00 EUR) berechnet wird.. | |
1.12. bis 31.12.: | |
BE GSV-Beitrag und BE Arbeitnehmer-Beitragsanteil werden ermittelt aus (480,00 EUR + 480,00 EUR) |
960,00 EUR |
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