Die Beitragsüberwachung führen durch
- bei Zahlstellen, die zum Krankenkassenbereich von Betriebskrankenkassen (Satzungsbetriebe) gehören, die Betriebskrankenkassen,
- bei den Trägern der landwirtschaftlichen Sozialversicherung, die landwirtschaftliche Krankenkasse,
- bei knappschaftlichen und seemännischen Versorgungseinrichtungen, die Knappschaft.
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