[1] Zahlstellen und Krankenkassen erstatten die Meldungen unter Angabe der Versicherungsnummer (VSNR) des Versorgungsbezugsempfängers sowie unter Verwendung der Aktenzeichen der Zahlstelle, welches im Verfahren als "Aktenzeichen Verursacher (AZVU)" bezeichnet wird, und der Krankenkasse.
VSNR des Versorgungsbeziehers
Die VSNR des Versorgungsbeziehers ist nach § 28a Abs. 3a Satz 1 SGB IV mit dem Abrechnungsprogramm oder einer elektronischen Ausfüllhilfe vor Abgabe der ersten Meldung bei der Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV) elektronisch abzufragen.
Sofern die DSRV in diesem elektronischen Verfahren keine VSNR zurückmeldet, hat der Versorgungsbezieher in analoger Anwendung von § 5 Abs. 6 DEÜV den Versicherungsnummernnachweis nach § 147 SGB VI der Zahlstelle vorzulegen.
Sofern kein Versicherungsnummernnachweis vorgelegt werden kann, können die Vorabbescheinigung und die Beginn-Meldung ohne VSNR erfolgen. In diesen Fällen erhält die Zahlstelle die VSNR mit der Rückmeldung der Krankenkasse zur Feststellung der Beitragsabführungspflicht.
AZVU der Zahlstelle
Sofern die Zahlstelle ein AZVU verwendet, muss es in den Meldungen angegeben werden. Zahlstellen, die einem Versorgungsbezieher zeitgleich mehrere Versorgungsbezüge gewähren, haben für jeden Versorgungsbezug ein unterschiedliches AZVU zu verwenden und dies in der Meldung anzugeben. Damit wird eine systemseitige Zuordnung von Meldungen innerhalb der Krankenkasse bei zeitgleichen Zahlungen mit ansonsten identischen Identifizierungsmerkmalen sichergestellt.
Zuständige Krankenkasse
Die zuständige Krankenkasse ist von der Zahlstelle beim Versorgungsbezugsempfänger zu erfragen. Sie kann alternativ mit dem Abrechnungsprogramm oder einer elektronischen Ausfüllhilfe unter Angabe der ermittelten VSNR beim GKV-Spitzenverband abgefragt werden (Abrufverfahren nach § 28a Abs. 3c SGB IV).
[2] Die zuständige Krankenkasse ist von der Zahlstelle beim Versorgungsbezugsempfänger zu erfragen.
[3] Ist die Versicherungsnummer des Versorgungsbeziehers der Zahlstelle nicht bekannt, ist die Versicherungsnummer mit dem Abrechnungsprogramm bei der Datenstelle der Rentenversicherung abzufragen.