Die unter Abschnitt 5.2 Buchst. a bis f genannten Fallgruppen, die einen Erlass von Säumniszuschlägen rechtfertigen, sind nachstehend in Kurzform zur besseren Übersicht aufgelistet.

Fallgruppe Antragserfordernis Erlass/Teilerlass
a) Unabwendbares Ereignis Antrag ist erforderlich; der Grund für die verspätete Zahlung ist darzulegen. Erlass in voller Höhe
b) Pünktlicher Beitragszahler Antrag ist erforderlich. Erlass in voller Höhe
c) Zahlungsunfähigkeit/Überschuldung

Antrag ist erforderlich; der Nachweis der Zahlungsunfähigkeit/Überschuldung ist zu erbringen.

Im Insolvenzverfahren ist die hälftige Anerkennung der Säumniszuschläge als ein Antrag auf Teilerlass zu werten.
Erlass zur Hälfte
d) Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz Antrag ist erforderlich; der Nachweis über die Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz ist zu erbringen. Erlass zur Hälfte
e) Erlass der Hauptschuld Es ist kein besonderer Antrag erforderlich; der Antrag auf Erlass der Hauptschuld reicht aus. Erlass in voller Höhe
f) Sonstige Fälle Antrag ist erforderlich; der Grund für die verspätete Zahlung ist darzulegen. Erlass in voller Höhe oder zur Hälfte je nach Lage des Einzelfalles

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