Die unter Abschnitt 5.2 Buchst. a bis f genannten Fallgruppen, die einen Erlass von Säumniszuschlägen rechtfertigen, sind nachstehend in Kurzform zur besseren Übersicht aufgelistet.
Fallgruppe | Antragserfordernis | Erlass/Teilerlass | |
---|---|---|---|
a) | Unabwendbares Ereignis | Antrag ist erforderlich; der Grund für die verspätete Zahlung ist darzulegen. | Erlass in voller Höhe |
b) | Pünktlicher Beitragszahler | Antrag ist erforderlich. | Erlass in voller Höhe |
c) | Zahlungsunfähigkeit/Überschuldung | Antrag ist erforderlich; der Nachweis der Zahlungsunfähigkeit/Überschuldung ist zu erbringen. Im Insolvenzverfahren ist die hälftige Anerkennung der Säumniszuschläge als ein Antrag auf Teilerlass zu werten. |
Erlass zur Hälfte |
d) | Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz | Antrag ist erforderlich; der Nachweis über die Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz ist zu erbringen. | Erlass zur Hälfte |
e) | Erlass der Hauptschuld | Es ist kein besonderer Antrag erforderlich; der Antrag auf Erlass der Hauptschuld reicht aus. | Erlass in voller Höhe |
f) | Sonstige Fälle | Antrag ist erforderlich; der Grund für die verspätete Zahlung ist darzulegen. | Erlass in voller Höhe oder zur Hälfte je nach Lage des Einzelfalles |
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