[1] Hat der Arbeitnehmer sowohl im Rechtskreis Ost als auch im Rechtskreis West Wertguthaben gebildet und ist in der Freistellungsphase ein Wechsel des Rechtskreis-Wertguthabens vorzunehmen, hat der Arbeitgeber [akt.] bis 31.12.2024] nach § 28a Abs. 1 [Satz 1] Nr. 20 SGB IV eine Meldung zu erstatten. Der Wechsel des Wertguthabens ist nach § 11a Abs. 2 DEÜV mit der ersten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung taggenau zu melden.
[2] Zur Vereinfachung des Meldeverfahrens und des Aufwands für den Arbeitgeber wird folgendes Verfahren empfohlen:
- Es wird zuerst das Wertguthaben des Rechtskreises abgebaut, dem der Arbeitnehmer zuletzt vor der Freistellungsphase angehörte. Damit wird erreicht, dass nur einmal ein Wechsel des Rechtskreises erfolgt, der eine Meldung erforderlich macht.
[3] Ist das Wertguthaben des bisherigen Rechtskreises abgebaut und wird die weitere Freistellungsphase aus dem Wertguthaben des anderen Rechtskreises finanziert, hat zum Zeitpunkt des Wechsels eine Abmeldung (Abgabegrund: 33) und eine Anmeldung (Abgabegrund: 13) zum Folgetag zu erfolgen. Erfolgt der Wechsel des Wertguthabens innerhalb eines Monats, ist die Ummeldung taggenau vorzunehmen.
[4] Verwendet der Arbeitnehmer das Wertguthaben des anderen Rechtskreises für eine tageweise Freistellung oder nutzt er dieses Wertguthaben zur Senkung der regelmäßigen Arbeitszeit im anderen Rechtskreis, gilt zur Vereinfachung des Meldeverfahrens Folgendes:
[5] Der Arbeitnehmer ist zum ersten Tag der Freistellungsphase/Verringerung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit unter der dem Rechtskreis des verwendeten Wertguthabens entsprechenden Betriebsnummer des Arbeitgebers anzumelden (Grund der Abgabe: 10). Es sind der Personengruppenschlüssel sowie der Beitragsgruppenschlüssel zu verwenden, die für die noch ausgeübte Beschäftigung gelten. Des Weiteren ist das Kennzeichen "Mehrfachbeschäftigter" zu setzen.
- Eine Abmeldung für die Freistellungsphase/Verringerung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit ist so lange nicht erforderlich, wie in jedem Kalendermonat Wertguthaben verwendet wird. Wird in einem Kalendermonat kein Wertguthaben eingesetzt, hat die Abmeldung zum letzten Tag, für den Wertguthaben verwendet wurde, zu erfolgen.
[6] Dauert die Freistellungsphase/die Verringerung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit über den 31.12. eines Jahres an, ist eine Jahresmeldung abzugeben.
Beispiel 1 [2023 aktualisiert]:
A ist bei Arbeitgeber X im Rechtskreis West beschäftigt. Er hat im Rahmen einer Vereinbarung zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung ein Wertguthaben aufgebaut, das er vom 1.4. bis 30.9.2023 für eine Arbeitsfreistellung verwendet. Während dieser Zeit erhält er vereinbarungsgemäß aus dem von ihm aufgebauten Wertguthaben ein monatliches Arbeitsentgelt von 2.000 EUR. Meldungen fallen im Zusammenhang mit der Arbeitsfreistellung und dem Abbau von Wertguthaben nicht an, weil kein Wertguthaben abgebaut wird, das im anderen Rechtskreis angespart wurde.
Beispiel 2 [2023 aktualisiert]:
B war bis zum 31.3.2023 bei Arbeitgeber X im Rechtskreis Ost beschäftigt. Ab 1.4.2023 nimmt er beim selben Arbeitgeber eine Beschäftigung im Rechtskreis West auf. Während seiner Beschäftigung im Rechtskreis Ost hat B im Rahmen einer Vereinbarung zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung ein Wertguthaben aufgebaut, das er ab 1.5.2023 für eine Arbeitsfreistellung für einen Monat (Mai 2023) verwendet.
Folgende Meldungen sind abzugeben:
- Abmeldung zum 31.3.2023 wegen Rechtskreiswechsel unter Angabe Betriebsnummer Ost, Kennzeichen für Betriebsstätte Ost und Meldegrund "33"
- Anmeldung zum 1.4.2023 wegen Rechtskreiswechsel unter Angabe Betriebsnummer West, Kennzeichen für Betriebsstätte West und dem Meldegrund "13"
- Abmeldung zum 30.4.2023 wegen Wechsel des Rechtskreises vor Abbau von Wertguthaben unter Angabe Betriebsnummer West, Kennzeichen für Betriebsstätte West und Meldegrund "33"
- Anmeldung zum 1.5.2023 wegen Wechsel des Rechtskreises unter Angabe Betriebsnummer Ost, Kennzeichen für Betriebsstätte Ost und Meldegrund "13"
- Abmeldung zum 31.5.2023 wegen Wechsel des Rechtskreises nach Abbau von Wertguthaben unter Angabe Betriebsnummer Ost, Kennzeichen für Betriebsstätte Ost und Meldegrund "33"
- Anmeldung zum 1.6.2023 wegen Wechsel des Rechtskreises unter Angabe Betriebsnummer West, Kennzeichen für Betriebsstätte West und Meldegrund "13"
Beispiel 3 [2023 aktualisiert]:
C war bis zum 31.3.2023 bei Arbeitgeber X im Rechtskreis Ost beschäftigt. Ab 1.4.2023 nimmt er beim selben Arbeitgeber eine Beschäftigung im Rechtskreis West auf. Während seiner Beschäftigung im Rechtskreis Ost hat C im Rahmen einer Vereinbarung zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung ein Wertguthaben aufgebaut, das er direkt ab 1.4.2023 für eine Arbeitsfreistellung für einen Monat (April 2023) verwendet.
Folgende Meldungen sind abzugeben:
- Abmeldung zum 30.4.2023 wegen Rechtskreiswechsel unter Angabe Betriebsnummer Ost, Kennzeichen für Betriebsstätte Ost und Meldegrund "33"
- Anmeldung zum 1.5.2023 wegen Rechtskreiswechsel unter Angabe Betrieb...