Zahlt der Arbeitgeber Gratifikationen während eines ruhenden Beschäftigungsverhältnisses oder nach seinem Ende, wird die Gratifikation dem letzten Lohnabrechnungszeitraum des laufenden Kalenderjahres zugeordnet.

 
Wichtig

Ohne laufendes Arbeitsentgelt im Kalenderjahr besteht Beitragsfreiheit

Ist eine Zuordnung zum letzten Lohnabrechnungszeitraum des laufenden Kalenderjahres nicht möglich, weil von dem Arbeitgeber, der die Gratifikation zahlt, laufendes Arbeitsentgelt nicht bezogen worden ist, bleibt die Gratifikation beitragsfrei.

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