Wichtig wird die Formulierung einer Zusage, wenn der Arbeitnehmer nach langjähriger Arbeitsunfähigkeit und Aussteuerung durch die Krankenkasse Arbeitslosengeld und später eine Rente beantragt hat und der Arbeitgeber gegenüber der Agentur für Arbeit auf sein Direktionsrecht hinsichtlich des Arbeitnehmers verzichtet. Wenn arbeitsvertraglich als Voraussetzung für den Gratifikationsanspruch nur die "Zugehörigkeit" zum Unternehmen vereinbart worden ist, führt die unbefristete Erwerbsunfähigkeit des Arbeitnehmers nicht ohne Weiteres zum Anspruchsverlust. Der Anspruch entfällt auch dann grundsätzlich erst mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses.[1]

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