Hauptberuflich Selbstständige sind aufgrund dieser Tätigkeit für sich gesehen grundsätzlich nicht sozialversicherungspflichtig. Zur Rentenversicherung sind allerdings selbstständig Tätige bestimmter Berufsgruppen in die Versicherungspflicht einbezogen. Dies erfolgt allein aufgrund der Ausübung der selbstständigen Tätigkeit und ist nicht an das Merkmal der Hauptberuflichkeit gekoppelt.[1]

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge