Als Selbstständige sind Hausgewerbetreibende in der Kranken- und Arbeitslosenversicherung nicht versicherungspflichtig.

Hausgewerbetreibende sind in aller Regel freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse oder bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert. Die Pflegeversicherung wird von der jeweiligen Krankenversicherung durchgeführt. In der Pflegeversicherung besteht Versicherungspflicht.[1]

In der Arbeitslosenversicherung können sich Hausgewerbetreibende unter bestimmten Voraussetzungen weiterversichern.[2] Diese Weiterversicherung ist innerhalb von 3 Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit zu beantragen.[3]

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