Hausgewerbetreibende sind im Gegensatz zu den als Arbeitnehmer geltenden Heimarbeitern selbstständige Gewerbetreibende, deren Gewinne durch eine Veranlagung zur Einkommensteuer besteuert werden. Für die steuerrechtliche Beurteilung sind eigenständige Beurteilungsmaßstäbe nach dem Gesamtbild der Verhältnisse und nicht die sozialversicherungsrechtliche Behandlung entscheidend.

Hausgewerbetreibende unterscheiden sich von den Heimarbeitern insbesondere dadurch, dass sie fremde Arbeitskräfte beschäftigen, ein unternehmerisches Risiko tragen, für eine größere Zahl von Auftraggebern tätig sind und ggf. ein größeres Betriebsvermögen besitzen.

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