Arbeitgeber erhalten für ein haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis eine Einkommensteuerermäßigung in Höhe von 20 % der im Kalenderjahr geleisteten Löhne und Beiträge, maximal bis zu 510 EUR pro Jahr[1]. Bei haushaltsnahen Minijobs erhalten Arbeitgeber nach Ablauf des Kalenderjahres automatisch von der Minijob-Zentrale eine Bescheinigung über die im abgelaufenen Jahr geleisteten Aufwendungen. Mit dieser Bescheinigung können die Aufwendungen in der Einkommensteuererklärung gegenüber dem Finanzamt nachgewiesen werden.[2]

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