Alle vom Privathaushalt ausgestellten Haushaltsschecks sind zentral an die Minijob-Zentrale zu senden. Bei welcher Krankenkasse der im Privathaushalt Beschäftigte versichert ist, spielt hierbei keine Rolle. Die Minijob-Zentrale berechnet die Abgaben für den Privathaushalt (Arbeitgeber) und zieht diese im Wege des Lastschriftverfahrens ein. Dazu zählen:

  • die Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung,
  • pauschale Beiträge oder Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung,
  • Beiträge zur Unfallversicherung,
  • Umlagen zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit (U1) und Mutterschaft (U2) sowie
  • die einheitliche Pauschsteuer.

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