Alle vom Privathaushalt ausgestellten Haushaltsschecks sind zentral an die Minijob-Zentrale zu senden. Bei welcher Krankenkasse der im Privathaushalt Beschäftigte versichert ist, spielt hierbei keine Rolle. Die Minijob-Zentrale berechnet die Abgaben für den Privathaushalt (Arbeitgeber) und zieht diese im Wege des Lastschriftverfahrens ein. Dazu zählen:
- die Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung,
- pauschale Beiträge oder Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung,
- Beiträge zur Unfallversicherung,
- Umlagen zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit (U1) und Mutterschaft (U2) sowie
- die einheitliche Pauschsteuer.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen