Der Haushaltsscheck ist bei jeder Lohn- oder Gehaltszahlung auszufüllen. Abweichend hiervon reicht es aus, wenn bei gleichbleibender Lohn- oder Gehaltszahlung der erstmalige Beginn und das monatliche Arbeitsentgelt angegeben werden (Dauerscheck). Ein neuer Haushaltsscheck ist erst bei einer Änderung im Beschäftigungsverhältnis, beispielsweise des Arbeitsentgelts oder bei Ende der Beschäftigung, notwendig.

Der ausgefüllte Haushaltsscheck ist bei der Minijob-Zentrale einzureichen. Alternativ kann das Online-Verfahren unter www.minijob-zentrale.de genutzt werden.

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